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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung Diesen Text vorlesen lassen

Wir befördern Sie im PKW, im Caddy oder im Bus mit und ohne Hebebühne. Unser Fahrdienstbüro ist montags bis freitags von 10:00 bis 15:00 Uhr besetzt. Rufen Sie uns an und buchen Sie.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Fahrdienst Flyer.

Info und Kontakt:
Christian Schulze
fahrdienst@kbv-stuttgart.de

Wie können Sie die Fahrten bezahlen?

  1. Mit Fahrgutscheinen der Stadt Stuttgart.
  2. Verordnung eines Arztes. Hierfür ist vorab die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, dann kann der KBV direkt mit der Kasse. abrechnen.*
  3. Sie erhalten eine Rechnung.

* Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
Ab dem 01.01.2019 müssen Einzelkrankenfahrten nicht mehr von der Krankenkasse genehmigt werden, wenn einer der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Versicherter hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" (außergewöhnliche Gebehinderung), „BI" (Blindheit) oder
  • „H" (Hilfslosigkeit)
  • es liegt eine Einstufung in den Pflegegrad 3 vor und zusätzlich besteht eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität (die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat)
  • eine Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5
  • der Versicherte war in der Zeit bis 31.12.2016 in der Pflegestufe II eingestuft und wurde ab dem 01.01.2017 mindestens in den Pflegerad 3 überführt

Ein Muster der Verordnung können Sie hier herunterladen. Da es weiterhin Ausnahmen und zusätzliche Regelungen gibt, sprechen Sie uns bitte vorab immer an. Wir beraten Sie gerne.